Konferenz zum Thema:
„Wenn Pflegeeltern versterben, gehen Pflegekinder leer aus!“ –
Pflegeeltern und ihre (Pflege-)Kinder in Bezug auf das luxemburgische Erbrecht
Donnerstag, den 25. Mai 2023, 19 Uhr
Hotel-Restaurant „A Guddesch“, Beringen/Mersch
Rednerin: Maître Cosita Delvaux, Notar aus Luxemburg-Stadt
Für viele Pflegeeltern ist es selbstverständlich, dass sie ihre Pflegekinder genauso gut absichern wollen wie leibliche Kinder, auch in finanzieller Hinsicht. Pflegekinder sind mit ihren Pflegeeltern aber nicht verwandt, das heißt, Pflegekinder haben keine Erbansprüche gegenüber ihren Pflegeeltern.
– Welche Möglichkeiten sieht das Gesetz für die Zeit nach dem Tod der Pflegeeltern vor?