Resolution der ANCES-Generalversammlung 2012

Die ANCES hat sich mit der sozialen Lage in Luxemburg sowie den anstehenden Problemen befasst. Im vorliegenden Antrag skizziert die ANCES die Themenpalette, die Sie  bearbeiten will. Alle ANCES-Mitglieder sind eingeladen, sich an den entsprechenden Positionspapieren zu beteiligen. Die ANCES wird in Kontakt treten mit politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsträgern sowie Medienvertretern um diese Positionen und  Vorschläge in den allgemeinen Willensbildungsprozess mit einzubringen.

 

Konsens einer sozialen und solidarischen Gesellschaft bekräftigen und vorantreiben!

Für eine aktive Kinderrechtspolitik!

  • Wir begrüßen die Qualitätsoffensive[1] des Familien- und Integrationsministerium im Rahmen der sozialen Dienstleistungsschecks (Chèques-services) in der Kindertagesbetreuung:
    • Die Gesetzesinitiative ist Ausdruck eines dynamischen Qualitätssicherungsverständnisses bei dem nicht alleine auf eine einmalige Genehmigungsprozedur sowie Erstqualifikationen ausgegangen wird, sondern bei dem Qualitätssicherung als permanenter Prozess verstanden wird, der regelmäßig und unabhängig kontrolliert sowie ggfls. an veränderte Gegebenheiten angepasst werden muss.
    • Begrüßenswert ist die Ausarbeitung eines Referenzrahmens mit Qualitätsstandards, der insbesondere für Eltern mehr Transparenz in der Kindertagesbetreuung bietet und ihnen die Möglichkeit gibt, die pädagogische Qualität einzufordern, sei es bei den privaten, öffentlichen oder freien Trägern in diesem Bereich.
    • Die Einführung von 22 regionalen „agents enfance et jeunesse“ sehen wir als wichtigen Schritt hin zu einer allgemeinen Qualitätskontrolle für alle sozialen Dienstleister, die am Rahmen des ASFT-Gesetzes konventioniert sind. Bei einer zukünftigen Novellierung des ASFT-Rahmens sollte daher über die Einführung einer eigenständigen Qualitäts- und Kontrollagentur für das Sozialwesen nachgedacht werden.
    • Qualität beginnt natürlich mit der Qualifizierung des Betreuungspersonals sowie des Personalschlüssels. In dieser Hinsicht ist darauf zu achten, dass Fachkräfte erst dann als qualifizierte Fachkräfte anzusehen sind, wenn sie tatsächlich über entsprechende Qualifikationen verfügen.
  • Die ANCES setzt sich weiterhin für die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung ein[2]. Nicht zuletzt sehen wir Kinderrechte als „juristischen Mehrwert“ an, die uns eine notwendige Verfassungsnorm liefern würde bei zukünftigen Kindheitspolitiken (etwa in den Bereichen „autorité parentale“, Bildungspolitik, Jugendschutz, etc.).
  • Wir begrüßen, dass die luxemburgische Regierung zu den Erstunterzeichnern des dritten Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes zählt. Mit diesem Protokoll wird Kindern ein Instrument gegeben, mit dem sie selbst ihre Rechte durchsetzen können.  Wir wünschen, dass das luxemburgische Parlament nun eine zügige Ratifizierung des 3. Zusatzprotokolls  beschließt[3].
  • Wir laden alle Akteure des Sozialwesens ein, sich ebenfalls aktiv an der Umsetzung des neuen Aktionsplans 2012-2015 für Kinderrechte des Europarats einzubringen. Der Europarat hat am 15. Februar 2012 eine neue Strategie zur Umsetzung grundlegender Standards zum Schutz und zur Förderung von Kinderrechten verabschiedet. Sie soll den 47 Mitgliedsstaaten als Leitfaden, Ratgeber und Unterstützung dienen, um die Kluft zwischen Standards und Praxis zu überbrücken. Der Aktionsplan sieht vier Themenfelder vor, die in Luxemburg folgende Aspekte umgreifen könnten: [4]
    • Förderung von kinderfreundlichen Diensten und Verfahren (in den Bereichen Justiz, Gesundheits- und Sozialdienste):
      • Evaluation der Erfahrungen mit Kinderanwälten;
      • Vergleich der betreffenden Praxis in den drei Justizdistrikten;
      • Zugang verbessern zum Kinder- und Jugendgericht
      • Kinder mit „Maladies rares“ soll unbürokratischer geholfen werden;
      • Fortsetzung der Bemühungen im Bereich der Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen
      • Überprüfung der Berücksichtigung der Sichtweise der Kinder im Rahmen sozialpädagogischer Diagnostik (protection de la jeunesse, loi AEF, loi aide sociale, Scheidungs- und Adoptionsverfahren) sowie der Evaluation der erfolgten Maßnahmen und Interventionen;
      • Berücksichtigung der Kinderrechte in den Qualitätsstandards der ASFT-Dienstleister, sofern Qualitätsstandards vorhanden sind.
    • Abschaffung aller Formen von Gewalt gegen Kinder (einschließlich sexueller Gewalt, Kinderhandel, körperlicher Züchtigung und Gewalt an Schulen):;
      • Institutionelle Gewalt verhindern durch Qualitätsstandards, institutionsinterne „whistle blower“-Kontaktpersonen und freiwillige Selbstverpflichtungen von Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten[5]
      • Prävention vernetzen: Schule, Kindertagesbetreuung, Freizeit und Familie sind Lebenswelten von Kindern, die im Rahmen der Präventionsarbeit Berücksichtigung finden sollen.
    • Sicherung der Rechte von besonders schutzbedürftigen Kindern (wie z. B. von Kinder mit Behinderungen oder inhaftierten Kindern, von Kindern in Betreuungseinrichtungen, von Migranten- und Roma-Kindern):
      • Freiwillige Selbstverpflichtung
      • Qualitätsüberprüfung und Kontrollfunktion durch die „agents enfance et jeunesse“ ausweiten auf Bereiche, die nicht klassischerweise mit ASFT-Dienstleistern bzw. im Dienstleistungs-scheck-System vorgesehen sind.
    • Förderung der Teilhabe von Kindern
      • Praxis der Partizipation in den Aus- und Weiterbildungen stärken.

Zur Nicht-Diskriminierung von Personen mit Behinderungen sowie das Recht auf Bildung im Rahmen einer inklusiven Schule

  • Wir begrüßen die partizipative Ausarbeitung des nationalen „Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“;
  • Wir wünschen uns, dass die Prinzipien der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen stärkere Beachtung finden, insbesondere in der nationalen Bildungspolitik;
  • Wir schlagen vor, dass ein besseres Beratungs- und Begleitungsangebot für Eltern geschaffen wird, deren Kinder Betroffene von Orientierungsprozeduren im Rahmen der „Commission d’Inclusion Scolaire“ sind. Allgemein sollte das Instrument der „C.I.S.“ im Rahmen der Evaluation der Grundschulreform mit evaluiert und insbesondere hinsichtlich der Beteiligungsrechte von Eltern analysiert werden;
  • Wir laden die Akteure des Sozialwesens ein, die eigenen Praxen hinsichtlich inklusionspädagogischer Gestaltungsprinzipien zu überprüfen und gegebenenfalls die eigenen Dienstleistungen und Einrichtungen zu verändern;
  • Wir wünschen, dass die Universität Luxemburg ihr Angebot im Bereich Inklusionspädagogik sowie deren Verankerung in ihren Studienprogrammen verbessert. Der kommende Vierjahresplan sollte Zielsetzungen in der  inklusionspädagogischen Forschung und Lehre beinhalten und die notwendigen Ressourcen freisetzen.

Aufarbeitung der Missbrauchsfälle

  • Wir begrüßen die Aufarbeitung durch die katholische Kirche, die Verabschiedung spezifischer Leitlinien und die Einsetzung eines permanenten Ansprechpartners. Wir wünschen uns, dass die Erfahrungen aus diesem Prozess generalisiert auf alle Institutionen ausgeweitet werden und im Rahmen eines „Runden Tisches“ oder einer „nationalen Kommission“ eine allgemeine Politik eines Umgangs mit Missbrauchsfällen erarbeitet wird;
  • Einrichtung einer permanenten Anlaufstelle, die auch Fälle betreuen oder aufarbeiten kann, die bereits juristisch verjährt sind. Das ORK könnte eine solche Funktion übernehmen;
  • Verfahren einrichten, die auch einen Täter-Opfer-Ausgleich ermöglichen, sofern Opfer dies wünschen oder einem solchem Verfahren zustimmen und sofern gerichtliche Verfahren ausgeschöpft worden sind;
  • Sensibilisierung und Prävention sowie Ermutigung, Missbrauchsfälle anzuzeigen.

Zur anstehenden Verfassungsreform sind für die Soziale Arbeit folgende Aspekte von Bedeutung

  • Die Kinderrechte sollen in der Verfassung ausführlich verankert werden;
  • Das Ombudsprinzip sollte ebenfalls im Kapitel über Grund- und Bürgerrechte verankert werden. Sowohl das ORK als auch der „médiateur“ haben über die vergangenen 10 Jahre die Notwendigkeit unabhängiger Mediationsstellen gezeigt und dies sollte Eingang in die Verfassung finden;
  • Positiv zu bewerten ist die Einführung des Sozialrechts auf „logement approprié“[6];
  • In der Verfassung jedoch sollte die im Bildungswesen verankerte Sozialhilfe nicht gestrichen, sondern folgendermaßen neuformuliert werden: „L’aide et l‘assistance médico-socio-pédagogique sera réglée par la loi.[7] Schulmedezin und Schulsozialarbeit sollen ihre verfassungsrechtliche Grundlage behalten“.

Zur Umsetzung des kommunalen Sozialhilfe-Gesetzes

  • Wir wünschen uns einen Zusammenschluss der kommunalen Sozialämter „Offices sociaux“ in einem Trägerverband oder im Rahmen des SYVICOL, damit diese Akteure ihre Interessen besser artikulieren können;
  • Wir wünschen ebenfalls, dass eine Begleitforschung initiiert wird und Qualitätszirkel eingerichtet werden.

Zu beruflichen und sozialen Wiedereingliederungsmaßnahmen

  • Strukturelle Alternativen ausloten;:
    • Mikrokredite vergeben
    • Économie sociale et solidaire stärken
    • Grundeinkommen testen
  • Koordination der Akteure und Interventionen durch die Einführung eines „coordinateur de projets d’insertion/d’activation“;
  • Qualitative Begleitforschung und Längsschnittstudien initiieren.

Zum Thema prekäres Wohnen „Mal-logement“

  • Reform der kommunalen Mietkommissionen;
  • Reform der Organisations- und Aufsichtsstruktur des „Fond du Logement“: Stärkere Regionalisierung der Organisation, stärkere Einbindung der Gemeinden und der freien Träger im Sozialwesen in den Entscheidungs- und Aufsichtsgremien des FDL;
  • Einführung einer allgemeinen Wohnberatung die präventiv arbeiten kann, die Mediationsfunktion wahrnehmen kann und den Gemeinden bei einer konsequenten Relogierungspolitik technisch assistieren kann;
  • Das „Observatoire de l’Habitat“ soll umfassender das „soziale Wohnen“ erfassen und kommunal verbindliche Ziele sollen im Rahmen des „pacte logement“ mitverhandelt werden, damit das Angebot an sozialem Mietwohnraum sich schneller vergrößert.

Zur Immigrationspolitik und Flüchtlingspolitik

  • Jede Gemeinde muss sich an Aufgaben der nationalen Solidarität beteiligen, natürlich im Verhältnis zu ihren Möglichkeiten, ihrer Bevölkerung etc., dies gilt auch für die Unterbringung von „demandeurs de protection internationale“;
  • Wir verfolgen mit Besorgnis, wie derzeit verschiedene Bevölkerungsgruppen gegeneinander aufgerechnet werden, wenn es um die Unterbringung von Asylantragstellern geht. Somit wird nicht nur die letztgenannte Bevölkerungsgruppe als „Belastungsfaktor“ stigmatisiert, sondern andere Bevölkerungsgruppen, die von sozialer Exklusion bedroht sind, werden ebenfalls stigmatisiert;
  • Die Akzeptanz einer Politik der dezentralen Flüchtlingsunterbringung sollte stärker die lokale Bevölkerung einbinden, indem bspw. „Kommunale Wohnkommissionen“ bereits im Vorfeld freie Kapazitäten für „soziales Wohnen“ sondieren sollen. (cf. Wohnpolitik / „mal-logement“).

Aufbauend auf der Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte sowie den Errungenschaften der Berufsorganisationen und Trägervereinigungen, sollte die Professionalisierung in der Sozialen Arbeit weiterhin vorangetrieben werden. Folgende Maßnahmen sollten deshalb aus unserer Sicht diskutiert werden:

  • ein alle sozialen Berufe umfassendes Rahmengesetz:
    • Respektive Organe einrichten:
      • einen „conseil supérieur des professions sociales et pédagogiques“
      • einen „conseil de discipline“.
    • Eine Beratungs- und Koordinationsplattform zu Qualifikationsfragen  schaffen:
      • Qualifikationsbedarfe feststellen,
      • Anerkennung von erworbenen Kompetenzen,
      • Homologierung,
      • „lifelong learning“ fördern: eine Weiterbildungsverpflichtung für alle Fachkräfte in der Sozialen Arbeit einführen (cf. 16h in der Kindertagesbetreuung).
    • Einen einheitlichen mehrstufigen Qualifikationsrahmen (spezifische Berufsprofile) für die Soziale Arbeit einführen.
    • Einen gemeinsamen Ethikkodex in der Sozialen Arbeit entwickeln.
    • Die Informationsweitergabe und das Berufsgeheimnis neu regeln:
      • Einführung einer allgemeinen Diskretionspflicht,
      • Einführung einer arbeitsfeldspezifischen Verschwiegenheitspflicht und Klärung des Zeugnisverweigerungsrechtes,
      • Allgemeine Regelung betreffend den Sozialdatenschutz,
      • Neufassung von Artikel 458 des Code pénal ohne spezifische Berufsnennungen[8] .
    • Den „assistant social“ in die Rahmenregelung der sozialen Berufe einschreiben, den „assistant d’hygiène sociale“ in der Rahmenregelung der Gesundheitsberufe belassen, mit eventueller Neubenennung „infirmier gradué en santé communautaire / sociale / santé publique“.
    • Eine einheitliche Dienstlaufbahn auf der Ebene des Bachelor in der Sozialen Arbeit schaffen: Sozialpädagogen/Sozialarbeiter (B. A.).
    • Eine einheitliche Dienstlaufbahn auf der Ebene des Masters in der Sozialen Arbeit schaffen: Sozialpädagogen/Sozialarbeiter (M.A.) für Posten mit höherer Verantwortung.
  • ein institutionalisierter Theorie-Praxis Austausch.
  • die Einrichtung eines Dachverbandes der sozialen Berufe[9].

 

[1] Projet de loi portant modification 1. de la loi du 4 juillet 2008 sur la jeunesse et 2. de la loi du 22 juin 1963 fixant le régime des traitements des fonctionnaires de l’État. « À cette fin, le projet de loi introduit cinq instruments, à savoir :  le cadre de référence national « Éducation non formelle des enfants et des jeunes », le concept d’action général, le journal de bord, l’obligation de formation continue pour le personnel éducatif ainsi que le monitoring de la qualité pédagogique des services d’éducation et d’accueil pour enfants, des assistants parentaux et des services pour jeunes. » / Projet de loi modifiant la loi du 30 novembre 2007 portant réglementation de l’activité d’assistance parentale. / Projet de règlement grand-ducal concernant l’assurance de la qualité dans les services d’éducation et d’accueil pour enfants et dans les services pour jeunes. / Projet de règlement grand-ducal régissant les modalités d’exécution du „chèque-service accueil“. / Projet de règlement grand-ducal modifiant le règlement grand-ducal du 9 janvier 2009 sur la jeunesse. / Projet de règlement grand-ducal concernant le plan communal de l’enfance et de la jeunesse. / Projet de règlement grand-ducal concernant l’agrément à accorder aux gestionnaires de services d’éducation et d’accueil pour enfants. (http://www.gouvernement.lu/salle_presse/conseils_de_gouvernement/2012/02-fevrier/03-conseil/index.html#1 )

[2] Siehe hierzu die ANCES-Pressemitteilung vom 18. November 2011.

[3] Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure (New York, 19 December 2011) http://treaties.un.org/doc/source/signature/2012/CTC_4-11d.pdf , http://www2.ohchr.org/english/bodies/crc/OPIC_Ceremony.htm „Today, 28 February 2012, twenty States from across the world, namely Austria, Belgium, Brazil, Chile, Costa rica, Finland, Germany, Italy, Luxembourg, Maldives, Mali, Montenegro, Morocco, Peru, Portugal, Serbia, Slovakia, Slovenia, Spain and Uruguay, demonstrated strong leadership and political commitment to protecting children’s rights as they became the first signatories of the new Protocol. http://www.crin.org/NGOGroup/childrightsissues/ComplaintsMechanism/

[4] http://www.coe.int/t/dg3/children/StrategyAdopted_fr.asp Strasbourg, 15.02.2012 – Le Conseil de l’Europe a adopté aujourd’hui une nouvelle stratégie pour la protection et la promotion des droits de l’enfant. La stratégie sera axée sur quatre grands objectifs : • promouvoir des services et systèmes adaptés aux enfants (dans les domaines de la justice, de la santé et des services sociaux) ; • éliminer toutes les formes de violence à l’encontre des enfants (y compris la violence sexuelle, la traite des êtres humains, les châtiments corporels et la violence à l’école) ; • garantir les droits des enfants en situation vulnérable (comme ceux qui sont handicapés, en détention, placés en institution, ou les enfants migrants ou roms) ; • promouvoir la participation des enfants.

[5] Siehe hierzu die Resolution der ANCE anlässlich ihrer Generalversammlung vom 11. März 2011. (Cf. arc-bulletin 120, Seite 6.)

[6] Art. 37: L’Etat veille à ce que toute personne puisse vivre dans un logement approprié. (Dossier parlementaire 6030 : proposition de révision portant modification et nouvel ordonnancement de la Constitution).

[7] Bisheriger Wortlaut : « Art. 23. L’Etat veille à l’organisation de l’instruction primaire, qui sera obligatoire et gratuit et dont l’accès doit être garanti à toute personne habitant le Grand- Duché. L’assistance médicale et sociale sera réglée par la loi.(..)“ Vorgeschlagener Wortlaut: „ Art. 32. L’Etat veille à l’orga-nisation de l’enseignement fonda-mental, qui sera obligatoire et gratuit et dont l’accès doit être garanti à toute personne habitant le Grand-Duché. »

[8] France : La réforme de 1992 concernant un nouveau code pénal, entré en vigueur le 1er mars 1994, ne liste plus de professionnels et prévoit les sanctions générales pour violation du secret professionnel en France : article 226-13 code pénal : «La révélation d’une information à caractère secret par une personne qui en est dépositaire soit par état ou par profession, soit en raison d’une fonction ou d’une mission temporaire, est punie d’un an d’emprisonnement et de 15000 euros d’amende»

[9] Ein Beispiel hierfür könnte der schweizerische Berufsverband sein : www.avenirsocial.ch

ANCES 15 mars 2012 Resolution.pdf

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