ADCA-Richtlinien zur Entwicklung von Qualitätsstandards in der Aufnahme und Betreuung von Kindern und Jugendlichen

(Vorwort)

Das vorliegende Dokument ist das Ergebnis einer zweijährigen Arbeit einer Gruppe von Heimleitern aus Luxemburg. Diese haben den Versuch gewagt, die Arbeit in ihren Einrichtungen auf ihre Qualität hin zu untersuchen und diese Qualität zu definieren. Mit diesem Dokument haben sie einen Rahmen abgesteckt, anhand dessen klare Standards für eine Qualitätsentwicklung in ihren Einrichtungen erstellt werden können, die es bis heute in der Form nicht gibt. Damit ist ein Denkprozess ausgelöst worden, der in den nächsten Monaten und Jahren fortgesetzt werden muss und fortgesetzt werden wird. Die Qualitätsdebatte ist aus dem Bewusstsein der Verantwortung den Kindern und ihren Familien gegenüber entstanden. Kinder werden fremduntergebracht, damit ihnen eine bestimmte Hilfe zuteil werden kann. In manchen Fällen werden Hilfsmassnahmen zusammen mit Schutzmassnahmen in die Wege geleitet. Diese Massnahmen stellen die Einrichtungen vor eine grosse Verantwortung, bedeuten sie doch einen wesentlichen Einschnitt in das Leben der Kinder und ihrer Familien. Es ist dabei deutlich geworden, dass der Blickwinckel, aus dem heraus die Wirklichkeit untersucht wird, mitbestimmend ist für die Definition um Qualität. Der Blickwinckel, aus dem dieses Dokument entstanden ist, orientiert sich vom Standpunkt der Kinderrechte und des Kindeswohls her. Das wiederum verlangt äusserste Bescheidenheit. Aus dieser Erkenntnis heraus ergibt sich, dass die Erstellung von Qualitätskriterien nicht unabhängig von den handelnden Personen und von dem gesellschaftlichen Kontext, in dem diese tätig sind, geschehen kann. So erklärt sich die im vorliegenden Dokument gewählte Form der Aussagen, die jeweils ein Engagement bedeuten, zu dem die Unterzeichneten sich verpflichten. „Die Einrichtung verpflichtet sich …, die Einrichtung klärt, definiert, legt fest“. Es geht um das Engagement, die Verantwortung den Kindern und ihren Familien gegenüber wahrzunehmen. Diese Verantwortung sollte nicht in einem vermeintlichen „Wissen über andere Menschen“ gegründet sein, vielmehr aus einem gemeinsamen Suchen, einem wohlwollenden Zusammenfügen (nicht einem Nebeneinanderstellen) von verschiedenen professionnellen und menschlichen Gesichtspunkten entstehen. Und so bedeutet die Differenzierung in Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität den Versuch, diesem wohlwollenden Zusammenfügen Raum und Zeit zu geben. Äussere Bedingungen stellen den Rahmen, in dem dies möglich werden kann. Spätestens hier wird deutlich, wie gross die Verantwortung der Gesellschaft und ihrer politischen Träger im Hinblick auf die Bedeutung, die sie den „Sprachlosen“ in der heutigen Welt zugesteht, ist. Die Betreuung von Kindern und Jugendlichen ausserhalb ihrer Familien bedarf äusserster Sorgsamkeit und verlangt eine immerwährende gesellschaftspolitische Debatte. Die ADCA hofft, mit dem vorliegenden Dokument einen Beitrag dazu geleistet zu haben.

Luxemburg, den 6. Dezember 2007

Claude Baumann, Marcelle Hemmer, Michel Krier, René Schmit, Régis Thill
Mitglieder des Verwaltungsrates der ADCA Luxembourg – ASSOCIATION DES DIRECTEURS DES CENTRES D’ACCEUIL A.S.B.L. LUXEMBOURG

Folgende Mitarbeiter der ADCA haben an der Ausarbeitung dieses Dokumentes mitgearbeitet, resp. das Dokument unterzeichnet.
Baumann Claude, Convict Episcopal
Dentzer Fernand, Jongenheem
Hein-Zimmer Chantal, Foyer Sainte-Claire
Hemmer Marcelle, Fadep Don Bosco
Heyen Rita, Fondation de Colnet d’Huart
Kauff Paul, Foyer Storm
Krier Michel, Kannerland
Meisch Pierrette, Fondation Pro Familia
Mersch-Zimmer Myriam, Maison de la Porte Ouverte
Nimmesgern Martin, Institut Saint-François
Praus-Leuckefeld Gaby, Fondation Kannerschlass
Schintgen Fernand, Institut Saint-Joseph
Schmit René, Staatlech Kannerheemer
Thill Régis, Lëtzebuerger Kannerduerf
Werner Claude, Foyer pour Jeunes Adultes

Die Richtlinien beziehen sich auf folgende 20 Aspekte:
Prozessqualität
01. Aufnahmeverfahren
02. Diagnose
03. Erziehungsplanung
04. Alltagsgestaltung
05. Umgang mit Krisen
06. Entlassung
07. Einbeziehung der Kinder
08. Einbeziehung der Eltern/der Familien
09. Einbeziehung der Mitarbeiter der Einrichtung
Strukturqualität
10. Zielsetzung und Leitbild
11. Organisation und Entscheidungsstrukturen
12. Mitarbeiter
13. Fortbildung
14. Dokumentation der Arbeit
15. Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen
Ergebnisqualität
16. Ergebnisqualität
Äußere Bedingungen
17. Kinderpsychiatrische Versorgung
18. Schulstrukturen
19. Soziales System
20. Gesetzgebung

Quelle: ADCA Luxembourg (Hg.): Richtlinien zur Entwicklung von Qualitätsstandards IN DER AUFNAHME UND BETREUUNG VON KINDERN UND JUGENDLICHEN. Luxemburg Dezember 2007. Herausgegeben von der ADCA Luxembourg in Zusammenarbeit mit dem Ministère de la Famille et de l’Intégration.

ADCA Leitlinien Qualitätsstandards – Inhalt

ADCA Leitlinien – Cover

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