Schaubild: Entstehung und gesetzliche Situation und Strukturen der Jugendgerichtsbarkeit und der Kinder- und Familienhilfe in Luxemburg

Schaubild: Entstehung und gesetzliche Situation und Strukturen der Jugendgerichtsbarkeit und der Kinder- und Familienhilfe in Luxemburg

Leseempfehlung für das Schaubild „Entstehung und gesetzliche Situation und Strukturen der Jugendgerichtsbarkeit und der Kinder- und Familienhilfe in Luxemburg“
Das Schaubild gibt einen Überblick über:
• die aktuelle gesetzliche Situation der Kinder- und Jugendhilfe und Jugendgerichtsbarkeit in Luxemburg sowie deren Strukturen (Akteure, Dienststellen, Institutionen) und der vorgesehenen „Massnahmen“ (mesures/prestations)
• die historische Entwicklung der stationären Kinder- und Jugendhilfe in Luxemburg seit Mitte des 19. Jahrhunderts, Entstehung des Nationalstaates [Wiener Kongress 1815, Londoner Vertrag von 1839 (Abtrennung der Province de Luxembourg an Belgien), bürgerliche Revolution und Verfassung vom 9. Juli 1848, zweiten Londoner Vertrag von 1867 (Neutralität Luxemburgs und preußischen Truppen)]
• die Entwicklung der Kinderrechte im 20. Jahrhundert und ihre wachsende Bedeutung sowie Grundprinzipien und Leitgedanken die auf die Kinder- und Jugendhilfe einwirken.
Das Schaubild kann in unterschiedlicher Richtung gelesen werden:
• von oben nach unten: historische Entwicklung
• von links nach rechts: kinderrechtsbasierte Trendrichtung der Entjustizialisierung (déjudiciarisation) von richterlich angeordneten (Zwangs- und/oder Hilfs-)Massnahmen hin zu partizipativen und kooperationsbasierte Erziehungshilfen
• von unten nach oben: Je nach Notlage und Bedürfnislage des Minderjährigen oder der Familie gibt es verschiedene Möglichkeiten der Hilfeanforderung:
o entweder Meldung/Anzeige (signalement) im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes (entweder freiwillig oder durch externe Personen, vor allem sozialerzieherische Fachkräften) beim Jugendgericht, bzw. Staatsanwaltschaft
o oder freiwillige Inanspruchnahme des bedarfsbedingten Rechts auf eine Erziehungshilfe (droit de demander l’assistance) beim O.N.E.

Schaubild: Entstehung und gesetzliche Situation und Strukturen der Jugendgerichtsbarkeit und der Kinder- und Familienhilfe in Luxemburg

Stand Februar 2017. (Ch.Schmit, auf Grundlage von Peters/Hansen 2008)
Hinweise zur Aktualisierung oder Überarbeitung bitte an info@ances.lu richten. Danke!

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